Begegnungen

Voraussetzungen:

Was wird gefördert?

Internationale Begegnungen im Rahmen von Austauschmaßnahmen (sei es schulisch, über einen Verein oder anderweitig), die im Ausland und/oder in Regensburg stattfinden, gelten als förderbar.

Antragstellung und Verfahren:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge müssen mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim FIJR vorliegen. Verspätet eingereichte Anträge können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Eventuelle Änderungen der Rahmendaten der Veranstaltung nach bereits erfolgter Antragstellung sind dem FIJR unverzüglich zu melden.
Bereits stattgefundene Veranstaltungen können nicht gefördert werden.
Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob bei einer anderen Stelle, beispielsweise bei der Stadt Regensburg, für die gleiche Veranstaltung ein weiterer Zuschuss beantragt wurde. Eine Doppelförderung durch das FIJR und z.B. die Stadt Regensburg ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich

Vom Veranstalter werden folgende Informationen benötigt:

• Genaue Angaben über den Träger und seine Partner,
• Ort, Dauer und Umfang der Maßnahme,
• Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan,
• Vorläufiges Programm der geplanten Veranstaltung,
• Vorläufige Teilnehmer- und Betreuerliste ( möglichst samt Namen, Adressen, Geburtsdatum),
• Beantragter Förderumfang,
• Ein Konzept, das die Ziele und Werte des FIJR berücksichtigt

Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des FIJR darf der Zuschuss nicht zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Zeitlicher Rahmen der Förderung und Förderumfang:

Wie lange geht die Förderung und wie hoch ist der Förderbetrag?

Begegnungen können bereits ab einem Tag gefördert werden.
Internationale Begegnungen, die dem internationalen Jugendaustausch dienen, können einmalig in einem Umfang von bis zu maximal 25.000 € gefördert werden. Der Verwendungszweck ist im Förderantrag dezidiert zu bestimmen. Die konkrete Fördersumme ist je nach Begegnung individuell festzusetzen.
Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung ohne weitere Begründung. Die Überweisung des Zuschusses wird in der Regel in Form einer Anzahlung und Endzahlung eines Zuschusses auf ein vom Träger anzugebendes Konto vorgenommen.
Der Zuschuss ist zweckgebunden zu verwenden und soll einen angemessenen Teilnehmerbeitrag ermöglichen. Das FIJR kann vom Träger die Vorlage eines Verwendungsnachweises mit Belegen fordern. Von einem Verwendungsnachweis wird abgesehen, wenn sich keine Zweifel an der ordnungsmäßigen Verwendung ergeben. Ein sachlicher Verwendungsnachweis ist auf Anforderung zu erstellen und dem FIJR zeitnah nach Abschluss der Maßnahme zu übermitteln.

Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen:

• detaillierter Bericht über die Durchführung der Veranstaltung, aus dem die Ergebnisse, die Auswertung und die Qualität des Projekts hervorgehen,
• detailliertes Programm der Veranstaltung,
• Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften,
• Kostenabrechnung, in der alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben vollständig aufgelistet sind,
• vollständige Aufstellung aller angefallenen Einnahme- und Ausgabebelege (Belegliste) unter Angabe des Datums, des Empfängers und Auftraggebers, des Verwendungszwecks und des Einzelbetrags jedes Belegs, Belege über die Öffentlichkeitsarbeit und Erwähnung der Förderung durch das FIJR,
• Unterlagen, die zur Kommunikation in Bezug auf das Projekt und das FIJR beigetragen haben.

Pflichten:

Welche Pflichten hat der Veranstalter?

Im Bereich Kommunikation sind Veranstalter dazu verpflichtet, die Förderung durch das FIJR nach außen sichtbar zu machen und das Logo des FIJR auf sämtlichen Kommunikationsmedien zu verwenden.
Das FIJR ist dazu berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln zu prüfen.
Zuschüsse sind umgehend zurückzuzahlen, wenn sich für die FIJR herausstellt, dass sie aufgrund falscher Angaben bewilligt wurden, oder wenn die bei der Bewilligung gestellten Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Die verantwortlichen Träger haben die nicht verwendeten Mittel nach Vorlage des Verwendungsnachweises und der FIJR-Rückforderung unverzüglich an das FIJR zurückzuerstatten.